Welche formalen Kriterien sind zu erfüllen?

Die Beschreibung der Qualitätskriterien hat direkt im vorgegebenen Antragsformular zu erfolgen; diese Vorlage darf nicht verändert werden.

Es werden ausschließlich Anträge zur Begutachtung angenommen, die den folgenden formalen Kriterien entsprechen:

  1. Durchgängiger Fließtext

    Die Qualitätskriterien sind durch Selbstbeschreibungen im Fließtext (in ganzen Sätzen, keine Stichwörter) nachzuweisen. Diese Texte sind direkt in die dafür vorgesehenen Felder (graue Markierung) des Antragsformulars einzufügen.

    Alle Angaben sind

    • selbsterklärend
    • nachvollziehbar
    • wirklichkeitsgetreu
    • präzise
    • in gender-sensibler Schreibweise (vgl. Leitfaden)

    zu formulieren.

    Ausdrücke wie „regelmäßig“, „oft“ u.ä. sind zu vermeiden und durch konkrete Angaben wie z.B. „Teammeetings jeweils am ersten Montag im Monat von 10-12 Uhr“ zu ersetzen. Die Ausführungen müssen glaubhaft, belegt und eingeführt sein, d.h. im Rahmen des Audits auch nachgewiesen werden können.

    Die Dokumentation ist der Universität für Weiterbildung Krems in deutscher Sprache zu übermitteln. Kosten für eine Übersetzung sind selbst zu tragen.

  2. Mindestumfang 50 Seiten, Maximalumfang 80 Seiten

    Der Antrag zur Zertifizierung hat mindestens 50 Seiten (Schriftarten: Arial, Times New Roman oder Univers, Schriftgröße max. 12 Pkt., einzeilig) und nicht mehr als 80 Seiten zu umfassen. Diese Mindest- bzw. Maximalanzahl der Seiten ist notwendig um eine Vergleichbarkeit der zertifizierten Bildungseinrichtungen gewährleisten zu können.
    Das entspricht etwa 1,5 Seiten pro Sub-Abschnitt der Ebene 2.
    Zum Beispiel dürfen die Unterabschnitte 1.1., 1.2., 1.3. etc. jeweils maximal 1,5 Seiten umfassen.

    Grafiken, Bilder etc. dürfen nicht in die Einreichung kopiert werden (Ausnahme: Organigramm). Unzulässig ist weiters das Einfügen zusätzlicher, über jene des Antragsformulars hinausgehender Gliederungsebenen.

    Dokumente, die zur Veranschaulichung der Angaben dienen (z.B. Feedbackbögen), sind nicht in den Antrag zu kopieren, sondern als Nachweisdokument (vgl. 3.) zu benennen und im Rahmen des Audits zur Einsichtnahme bereitzustellen.

  3. Nummerierung und Benennung der Nachweise

    Sämtliche Nachweise sind im Feld „Nachweise (Auflistung und genaue Bezeichnung)“ genau zu benennen, z.B.

    • Nachweis 1.1: Teilnehmer_innen-Statistik
    • Nachweis 1.2: Protokoll der Strategiesitzung vom 02.03.2021
    • usw.

    Sämtliche Nachweise sind in der Tabelle auf der letzten Seite des Antragsformulars aufzulisten.
    Die Nachweisdokumente sind weder in den Antrag zu kopieren (auch nicht teilweise) noch diesem beizulegen. Auf eine selbsterklärende Benennung ist zu achten. Die Benennung von elektronischen Nachweisen ist möglich.

  4. Einreichung in elektronischer Form
    Die vollständige Einreichung ist in elektronischer Form (als PDF- oder Word-Dokument) zu übermitteln an:
    CERT NÖ
    Universität für Weiterbildung Krems
    Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
    3500 Krems, Austria
    certnoe@donau-uni.ac.at