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Wofür steht die Zertifizierung nach CERT NÖ?

Im Zertifizierungsverfahren CERT NÖ wird sichergestellt, dass die einreichende Organisation systematische Qualitätsentwicklung betreibt. Anhand ausgewählter Kriterien wird das Unternehmen zur Selbstreflexion über eingesetzte Abläufe und Instrumente zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung angeleitet.

CERT NÖ ist eine Systemzertifizierung und keine Personen- oder Produktzertifizierung, d.h. es werden nicht die fachliche Eignung der handelnden Personen oder konkrete Lernangebote zertifiziert, sondern das System des Gesamtunternehmens, das eine kontinuierliche Qualitätssicherung und -entwicklung ermöglicht.

Das Verfahren CERT NÖ unterstützt die Organisation dabei, den Blick systematisch auf ihre Schlüsselstellen zu legen und dadurch die innerbetriebliche Qualitätsentwicklung zu fördern.

CERT NÖ ist eines der 12 taxativ gelisteten Qualitätssicherungsverfahren, die im Qualitätsrahmen für Erwachsenenbildung in Österreich (Ö-Cert) anerkannt sind.

Welchen Nutzen hat die Zertifizierung?

Das Verfahren wurde für alle Aus- und Weiterbildungsanbieter entwickelt, die

  • ihren Teilnehmer_innen die Inanspruchnahme einer Bildungsförderung von verschiedenen Bundesländern ermöglichen wollen.
  • sich durch das Qualitätssiegel CERT NÖ als hochwertiger Bildungsanbieter am Markt positionieren wollen.
  • ihr Qualitätsmanagement durch ein speziell auf den Aus- und Weiterbildungsbereich abgestimmtes Verfahren verbessern und/oder weiterentwickeln wollen.
  • die Qualität ihrer unternehmerischen Prozesse durch eine Zertifizierung dokumentieren und nach außen deutlich machen wollen.
  • sich um eine Listung im österreichischen Verzeichnis der Qualitätsanbieter_innen (Ö-Cert) bewerben wollen.

Wer kann eine Zertifizierung beantragen?

Um eine Zertifizierung nach CERT NÖ ansuchen können Organisationen oder Organisationseinheiten, deren Kerngeschäft seit mindestens drei Jahren (Stichtag der Antragstellung) die Veranstaltung und Durchführung von Aus- und Weiterbildung ist bzw. äquivalente Tätigkeiten der Organisation in dieser Zeitspanne aufweisen. Die Einreichung zur Zertifizierung kann unabhängig von Unternehmensstandort (Organisationen aus allen österreichischen Bundesländern, Organisationen innerhalb und außerhalb der EU), Unternehmensgröße oder Rechtsform erfolgen.

Die Antragstellung bzw. Zertifizierung erfolgt grundsätzlich für eine rechtlich selbstständige Organisation, ggf. eine Organisationseinheit (vgl. Antragsformular). Die Zertifizierung eines Unternehmensverbandes, selbst wenn die einzelnen Unternehmen eng miteinander kooperieren, ist nicht möglich. Zählt der Bildungsbereich nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens und/oder unterhält ein rechtlicher Träger mehrere selbstständig agierende Wirtschaftsbereiche, so sind die Anforderungen des Kriterienkatalogs für die Organisationseinheit Bildung nachzuweisen. Die Organisationseinheit Bildung, die im Rahmen der Zertifizierung begutachtet werden soll, ist genau zu benennen (z.B. Seminarzentrum XY des Unternehmens Z).

Eine Zertifizierbarkeit von Unternehmen, die überwiegend Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Spiritualität/Esoterik anbieten, wird fallbezogen geprüft. Eine Grundorientierung erfolgt anhand des Leitfadens von Ö-Cert (Beurteilungsraster zur Abgrenzung von Erwachsenenbildung im Unterschied zu Therapie/Freizeit/Gesundheit/Esoterik).

Anhand welcher Kriterien erfolgt die Zertifizierung?

Das Verfahren umfasst die Dokumentation zehn ausgewählter Kriterien, die anhand einer Selbstbeschreibung durch die Organisation nachzuweisen sind.
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Wie läuft das Zertifizierungsverfahren ab?

Der/Die Antragssteller_in hat die Dokumentation der zehn Kriterien als Fließtext in das vorgegebene Antragsformular einzufügen und der Zertifizierungsstelle in elektronischer Form (als PDF- oder Word-Dokument) unterzeichnet an certnoe@donau-uni.ac.at zu übermitteln. Anhand der übermittelten Selbstbeschreibung wird eine Begutachtung durch CERT NÖ vorgenommen. Im Falle mangelnder Angaben erfolgt eine schriftliche Aufforderung zur Nachreichung, auf Basis derer eine neuerliche Prüfung durchgeführt wird. Bei positiver Betrachtung der schriftlichen Einreichung findet eine Überprüfung vor Ort bzw. in Ausnahmefällen (aus triftigen Gründen) per Videokonferenz (Audit) statt. Die Entscheidung über die Durchführungsmodalität des Audits triff CERT NÖ. Nach positiver Absolvierung des Audits wird die Zertifizierung CERT NÖ erteilt.
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Welche Unterstützung wird geboten?

Zur Vorbereitung auf die Zertifizierung bietet das CERT NÖ Team die Möglichkeit für eine individuelle Beratung. Dabei wird der Ablauf des Verfahrens genau dargestellt, die Qualitätskriterien erläutert und eine Anleitung zur Beschreibung der geforderten Kriterien vorgestellt.

Termine für ein individuelles Beratungsgespräch (Dauer ca. 1 Stunde) stehen nach Vereinbarung zur Verfügung. Die Kosten belaufen sich auf EUR 150,-.

Die Beratung findet grundsätzlich an der Universität für Weiterbildung Krems statt. Bei Beratungen am Unternehmensstandort gelten andere Preise (Detailinformationen auf Anfrage).

Für welchen Zeitraum wird die Zertifizierung vergeben?

Die Zertifizierung wird für einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung des Zertifikates vergeben. Ein Antrag auf Re-Zertifizierung kann frühestens sechs Monate VOR Ablauf des Zertifizierungsdatums gestellt werden. Die Gültigkeit des Zertifikates ist stichtagsbezogen (drei Jahre ab Ausstellung), daher wird eine frühzeitige Einreichung der Re-Zertifizierung vor Ablauf empfohlen, um eine durchgängige Zertifizierung zu gewährleisten.

Welche Kosten entstehen durch das Zertifizierungsverfahren?

Hier finden Sie die Kostenaufstellung